• Foto Verband T. Buchmann
  • Delegiertenversammlung 2025 in Ingoldstadt

    56 Delegierte des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. kamen am Dienstag 25. November 2025 zur jährlichen Delegiertenversammlung ins Kulturzentrum neun in Ingolstadt.

    Nach Verbandsregularien am Vormittag und der Diskussion zu vier Delegiertenanträgen und einem Dringlichkeitsantrag sprach im Fachteil Pater Hans Zollner SJ, Direktor IADC - Institute of AnthropologyvInterdisciplinary Studies on Human Dignity and Care an der Päpstlichen Universität Gregoriana, Rom zum Thema: Safeguarding - Aspekte des Kinderschutzes. 


    Die nächste Delegiertenversammlung wird im Herbst turnusmäßig wieder im Salesianum in München stattfinden.

      • Ausblick auf 2026 durch Geschäftsführerin Dr. Alexa Glawogger-Feucht
      • Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Magg informiert über die Verbandsaktivitäten 2025
      • Im markanten Foyer das Infomaterial des Verbands zum Mitnehmen.
      • Fachvortrag am Nachmittag - direkt aus Rom nach Ingolstadt angereist: P. Hans Zollner SJ, Gregoriana Rom. Er sprach zum Thema: Safeguarding - Aspekte des Kinderschutzes
      • Gastredner und Vorstand gemeinsam, Bild v.l.n.r. Dr. Andreas Magg (Vorstandsvorsitzender), Sabine Schmitt (Vorstand), Michael Kulhanek (Vorstand), P. Hans Zollner SJ, Dr. Alexa Glawogger-Feucht (Geschäftsführerin), Alexandra Schliessleder (Vorstand).

Info

DELEGIERTENVERSAMMLUNG

Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Verbandsorgan des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern und findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind möglich.

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
1. den Delegierten der Mitglieder aus den jeweiligen (Erz-) Diözesen, wobei die Mitglieder aus jeder Diözese die Delegierten nach eigener Regelung wählen und entsenden. Als Maßgabe gelten ein Delegierter pro zehn Einrichtungen;
2. den Mitgliedern des Vorstands.
Die Mitglieder des Beirats können – soweit sie nicht dem Vorstand angehören – an der Mitgliederversammlung beratend teilnehmen.

Der Mitgliederversammlung obliegt
1. die Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des Vorstands und die Anhörung
2. die Entlastung des Vorstands
3. die Beratung und Entscheidung über Fragen der Verbandsarbeit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung
4. die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands, die keine Delegierten sein müssen
5. der Beschluss der Beitragsordnung
6. die Entscheidung über Satzungsänderungen
7. die Entscheidung über die Auflösung des Verbandes (vgl. § 12).

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