Informationen, Änderungen, Hinweise zum Kita-Qualitäts-Gesetz (vormals Gute-Kita-Gesetz)
Januar 2025 - Drittes Kita-Qualitäts-Gesetz tritt in Kraft
Am 1. Januar 2025 tritt das Kita-Qualitätsgesetz in Kraft.
Damit gibt es für 2025 und 2026 vom Bund für die Länder insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Veröffentlichung der Bundesregierung vom 20.12. 2024) zum Inkrafttreten des Gesetzes HIER
Dezember 2024 - Richtlinie TP 2000 verlängert
Die Richtlinie TP 2000 wurde verlängert.
Die neue Fassung ist ab 1. Januar 2025 abrufbar unter:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_10881/true
Für die festangestellten Tagespflegepersonen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt wie bereits in den letzten beiden Bewilligungszeiträumen ausschließlich eine Bestandsförderung.
Die Förderung neuer Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen zur neuen Fassung TP 2000 HIER
Dezember 2024 - Richtlinie Personalbonus verlängert
Die Richtlinie zum Personalbonus wurde verlängert.
Sie ist in neuer Fassung ab 1. Januar 2025 abrufbar unter:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_13834/true
Hinweis des Verbands:
Da die Mittel für den Personalbonus im Rahmen der Bundes-Förderung Kita-Qualitätsgesetz bereitgestellt werden, sind Bewilligungen und (rückwirkende) Auszahlungen erst möglich, wenn der Nachtragshaushalt für 2025 vom Bayerischen Landtag
verabschiedet und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan hinterlegt sind. Träger müssen daher leider zunächst in Vorleistung gehen.
WEITERE HINWEISE ZUR VERLÄNGERUNG DES PERSONALBONUS HIER
Oktober 2024 - Drittes Kita-Qualitäts-Gesetz angenommen
Der Bundestag nahm am Donnerstag, 10. Oktober 2024, den Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/13287) an.
2024 August - Entwurf Drittes Kita-Qualitätsgesetz
- Das Bundeskabinett beschloss in einem Umlaufbeschluss im August im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes weitere Mittel bereit zu stellen.
- Der Entwurf des am 13. August 2024 beschlossenen Gesetzes sieht eine Fortsetzung für die nächsten beiden Jahre mit 4 Milliarden Euro bundesweit vor.
- Die Handlungsfelder, für die Fördergelder verwendet werden dürfen, wurden verändert.
DOWNLOAD DOKUMENT
INFORMATION des Verbands zum Entwurf des Dritten Kita-Qualitätsgesetzes
Geschäftsführung
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
mail geschaeftsfuehrerin@kath-kita-bayern.de
fon 089 53 07 25 - 0
mobil 0160-98 70 11 77







