Informationen, Änderungen, Hinweise zum Kita-Qualitäts-Gesetz (vormals Gute-Kita-Gesetz)

    • Mit der Richtlinie zum Personalbonus wird der Leitungs- und Verwaltungsbonus modifiziert fortgesetzt. Die Richtlinien sind dabei unmittelbar anschlussfähig. Bei zusätzlichem Personaleinsatz, für den bereits ein Leitungs- und Verwaltungsbonus gewährt wurde, kann ein Folgeantrag auf Gewährung des Personalbonus gestellt werden.
       
    • Personal, das bisher über den Leitungs- und Verwaltungsbonus finanziert wurde, kann weiter über den Personalbonus finanziert werden. Wie bisher wird für die Bonuszahlung der zusätzliche Personaleinsatz berücksichtigt. Das heißt, zur Geltendmachung des zusätzlichen Personaleinsatzes muss eine entsprechende Neueinstellung oder Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgen.
       
    • Personal, das bisher schon beschäftigt war, kann nicht neu

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    Weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung des Personalbonus

  • Die Richtlinie zur Gewährung eines Personalbonus (als Nachfolge des Leitungs- und Verwaltungsbonus) ist nun veröffentlicht und hier abrufbar.

    Der Personalbonus wird für zusätzlichen Personaleinsatz im Bereich des pädagogischen Personals (im Sinne von § 16 AVBayKiBiG), des hauswirtschaftlichen Personals und der Verwaltungskräfte gewährt, zudem für Praktikumsstellen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr. Bei Einrichtungen, für die für den Dezember 2022 eine Bonuszahlung für zusätzlichen Personaleinsatz...

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  • Zur Ausreichung der Mittel aus dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) nach Verlängerung durch das Kita-Qualitätsgesetz vom 20.12.2022 teilt der Verband folgenden aktuellen Stand mit:

    Die Mittel des Bundes an die Länder werden freigegeben, sobald alle 16 Länder Verträge mit dem Bund zur Mittelverwendung abgeschlossen haben. Der Bund rechnet damit, dass dies im Juli 2023 der Fall sein wird. Die Bayerische Staatsregierung...

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  • Der Verband begrüßt, dass am 16. Dezember 2022 auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zugestimmt hat.

    Jetzt geht es für den Verband um eine rasche Umsetzung in Bayern, weil zahlreiche katholische Träger dringend auf ein Signal warten, dass sie mit Mitteln aus dem 2. KiTa-Qualitätsgesetz rechnen können. Der Verband schlägt...

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  • Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern begrüßt, dass das Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) fortgeschrieben werden soll.

    Der Verband schlägt weiterführende Maßnahmen vor, damit Kitas die Zuschussmöglichkeiten aus dem Gesetz gut nutzen können:

    • Nutzen nicht durch Bürokratie aushebeln!
    • Auch für kleinere Einrichtungen!
    • Anleitung für Berufseinsteiger unterstützen!

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  • Aus dem Fördertopf des Bundes zum Gute-Kita-Gesetz floßen im Zeitraum 2019 bis 2022 insgesamt ca. 860 Millionen Euro in die bayerische Staatskasse. Die Bayerische Staatsregierung entschied einen Großteil der Mittel in die Finanzierung der Elternbeitragsentlastung, einen Leitungs- und Verwaltungsbonus sowie in die Festanstellung von 2.000 Tagespflegepersonen fließen zu lassen. Für die Jahre 2019/2020 wurden hierfür ca. 234 Millionen Euro vorgesehen.

    Zur Verwendung der Mittel in den Jahren 2021/2022 nahm der Verband Stellung und setzt sich u.a. ein für

    • Verankerung der Familienhäuser als förderfähige  Einrichtungsform im BayKiBiG,
    • Refinanzierung von Zeitkontingenten für die Einrichtungsleitung,
    • Gewährung von Fördermitteln für Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden.
  • Das Gute-Kita-Gesetz vom 19. Dezember 2018, das Anfang 2019 in Kraft trat, geht auf einen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) aus dem Frühjahr 2017 zurück, in dem Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz festgeschrieben wurden. Zu den Qualitätszielen zählen unter anderem starke Kitaleitungen, mehr Fachkräfte und eine weiter entwickelte Kindertagespflege.

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