JUNI 2025 - Hinweise und FAQ StMAS + StMUK HIER abrufen
APRIL 2025 - Dokumente und weitere Informationen HIER abrufen
FEBRUAR 2025 - Weitere Vollzugshinweise HIER abrufen
JANUAR 2025 - Die Neuerungen für Kitas zum 1. Januar 2025 sind durch den Verband HIER zusammengefasst.
12. Dezember 2024 - Amtliches Ministerielles Schreiben AMS des StMAS zur Durchführung des neuen Gesetzes veröffentlicht.
29. November 2024 - Beschluss des Gesetzes zur Einführung von Sprachstandserhebungen durch den Bayerischen Landtag.
13. November 2024 - Zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Einführung von Sprachstandserhebungen im Bayerischen Landtag
26. September 2024 - Erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag
23. Juli 2024 - Das Bayerische Kabinett traf einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.
Nach wie vor ist die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) in Bayern an vielen Stellen nicht klar. Es geht konkret um:
- Angebote in der Ferienzeit,
- Erweiterung des „Werkzeugkastens“,
- Angebote für Kinder mit besonderen Förderbedarfen.
HIER mehr zu diesen drei Punkten nachlesen.
MÄRZ 2025 - Information zum Ad-hoc-Ausschuss
„Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“
Im Grundlagenpapier des Ad-hoc-Ausschusses „Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“ werden die essenziellen, offenen Fragestellungen zur Thematik dargestellt. Hierdurch soll eine mögliche Klärung der Sachverhalte vorgenommen und weitere Perspektiven entwickelt werden.
Zur Sprache kommt darin sowohl die Perspektive der Kommunen als auch die der freien Träger in Bezug auf die noch offenen Fragen und die noch zu regelnden relevante Sachverhalte. Adressiert wird es an die Staatsregierung, stellvertretend an die beiden damit befassten Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie für Unterricht und Kultus (StMUK).
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. ist im Ad-hoc-Ausschuss vertreten und arbeitete intensiv an den Fragen mit. Von Seiten des Verbands wurde dabei die Bedeutung bzw. die möglichen Konsequenzen für Horte konsequent hervorgehoben.
OFFENE FRAGEN SIND:
-> Umgang mit im Bundesgesetz vorgegebenen 20 Schließtagen im Bereich der Grundschulkindbetreuung. BayKiBiG-geförderte Einrichtungen haben laut Gesetz die Möglichkeit von bis zu 30 Schließtagen pro Jahr...
-> Wie wird ab 2026 mit Bestandskindernumgegangen? Bedeutet Rechtsanspruch, dass Kinder, die jetzt bereits einen Betreuungsplatz haben und dann in die dritten Klasse kommen, ihren Platz an die Kinder, die zum 1. August 2026 in
die 1. Klasse kommen, verlieren?
-> Ein Hemmnis im Ausbau bedeutet die zu enge Fertigstellungsfrist des Bundes-Förderprogramms, die bis 31. Dezember 2027 läuft. Wer soll das schaffen? Eine vollständige bauliche Fertigstellung ...
-> Bedeutende Schranken für Träger sind auch ein zu enger Finanzierungsrahmen und Personalmangel.
-> Wie kann bei unterschiedlichen Qualifikationsniveaus Inklusion konsequent umgesetzt werden? Wie erhält Kinderschutz seine Beachtung auf gleichem Niveau und wird die Entwicklung der Pädagogik für Grundschulkinder vorangetrieben?
Starke Argumente für starke Kitas: Kitas als Bildungseinrichtungen stärken durch
Starke Argumente für starke Kitas: Inklusion umsetzen, fördern, ausbauen durch
Starke Argumente für starke Kitas: Schließung der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Betriebskostenförderung
Bezugnehmend auf die Handlungsempfehlung 8 der Arbeitsgruppe Kita 2050 im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern:
Starke Argumente für starke Kitas:
Es sind bei weitem noch nicht alle Mittel ausgeschöpft, Fach- und Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kita und darüber hinaus für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und zu binden.
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
mail geschaeftsfuehrerin@kath-kita-bayern.de
fon 089 53 07 25 - 0
mobil 0160-98 70 11 77