Das Bayerische Kabinett traf am 23. Juli 2024 einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.
Geplantes Verfahren ab 2025 nach aktuellem Stand
Künftig werden bei allen Kindern im vorletzten Kindergartenjahr grundsätzlich verpflichtende Sprachstandserhebungen in Zuständigkeit der öffentlichen Sprengel-Grundschule durchgeführt. Eine Ausnahme besteht, sofern ein Nachweis der Kindertageseinrichtung vorgelegt wird, der bestätigt, dass kein Sprachförderbedarf vorliegt.
Grundlage der Sprachstandserhebung für die Ausstellung einer schriftlichen Erklärung durch Kita-Träger
Der neue Gesetzestext des BayKiBiG sieht vor: „Wenn ein Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat, stellen die Träger der Kindertageseinrichtungen den Eltern im vorletzten Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des BayEuG) bis zum 31. Januar des jeweiligen Kindergartenjahres eine schriftliche Erklärung darüber aus“.
Die AVBayKiBiG ergänzt dies insofern, als festgehalten wird, dass bei Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres eine Sprachstandserhebung anhand des zweiten Teiles von SISMIK vorgenommen wird. Bei Kindern, bei denen zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist, erfolgt die Sprachstandserhebung anhand von SELDAK. Die daraus folgenden Sprachstandserhebungen sind anschließend Grundlage für die durch die Träger auszustellende Erklärung.
Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich legitimierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der auf eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder zielt, insofern nimmt die alltagsintegrierte Sprachförderung einen zentralen Stellenwert in Kitas ein.
Grundsätzlich ist zu betonen, dass Deutschkenntnisse und Sprachfähigkeiten wesentliche Faktoren für die Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn sind. Die Rückmeldung von Experten, dass der Anteil von Kindern mit geringen Sprachkenntnissen von Jahr zu Jahr steigt, muss daher ernst genommen werden.
Deshalb ist das Vorhaben des Kultusministeriums und Sozialministeriums nach mehr Sprachförderung im Grundsatz wichtig und unterstützenswert – allerdings ziehen die Gesetzesänderungen eine ganze Reihe an Problemlagen nach sich. Unter anderem haben Träger von Kitas sowie die Einrichtungen selbst einen deutlich erhöhten Beratungs- und Verwaltungsaufwand, der nach aktuellem Stand nicht refinanziert wird.
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war an der Verbändeanhörung zum Thema Sprachstandserhebungen beteiligt und nahm dazu gemeinsam mit Landes-Caritasverband Bayern e.V. Stellung.
(Stand 5. September 2024)
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Bezugnehmend auf die Handlungsempfehlung 8 der Arbeitsgruppe Kita 2050 im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern:
Starke Argumente für starke Kitas:
Es sind bei weitem noch nicht alle Mittel ausgeschöpft, Fach- und Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kita und darüber hinaus für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und zu binden.
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
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