Aktuelles zu Ferienangeboten, StMAS-Veröffentlichung 01/26 HIER
Pressemitteilung StMAS 22.12.2025 - Verbesserte Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung
Zusammenfassung Stellungnahme Verband
Weiterhin 30 Schließtage für BayKiBiG-Einrichtungen möglich - Vor dem Hintergrund, dass Träger von Horten bereits jetzt teilweise weniger als 30 Schließtage in Anspruch nehmen, fordert der Verbandeine entsprechende Förderung für jeden weiteren Öffnungstag, der über die nach Bundesgesetz vorgegebenen 20 Schließtage hinausgeht.
Streichung der Mindestbuchungszeit - Dies bedeutet durchaus eine höhere Flexibilität, kann für Träger und Einrichtungen jedoch problematisch werden. Buchungszeiten in Horten übersteigen selten bzw. in der Regel nicht den Faktor 1,5 oder 1,75. Wird die Mindestbuchungszeit mit dem Faktor 1,0 abgeschafft, hat dies eine geringere Förderung und damit auch weniger Spielraum und Planungssicherheit für Träger zufolge. Nach Ansicht des Verbands besteht hier die Gefahr, dass die Buchungszeiten deutlich zurückgehen und Träger finanzielle Nachteile haben.
Klärung der „Angebote unter schulischer Aufsicht“ - Hier ist nach Ansicht des Verbands zu klären, was unter den Angeboten zu verstehen ist, die als „Angebote unter schulischer Aufsicht“ benannt sind. Zu klären ist u.a. wie die formale Schulaufsicht gestaltet wird und wie sich das Zusammenspiel der beteiligten Akteure auswirkt. Offen sind auch die Fragen, welche Auswirkungen die Erweiterung des Werkzeugkastens auf das Erfordernis einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII hat und welcher Fachkräftebegriff hier angesetzt wird.
Kinder mit besonderem Förderbedarf - Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf bleibt in unseren Augen offen und hat damit auch nicht den Stellenwert, der ihm laut UN-Behindertenkonvention und über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zukommen. Ungeklärt bleibt die Frage, welche Angebote im Werkzeugkasten in der Ferienzeit die Bedürfnisse von Kindern mit besonderen Förderbedarfen (z.B. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder SGB IX) abdecken. Auch muss für Träger der finanzielle Mehraufwand berücksichtigt werden.
Nach wie vor ist die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) in Bayern an vielen Stellen nicht klar. Es geht konkret um:
- Angebote in der Ferienzeit,
- Erweiterung des „Werkzeugkastens“,
- Angebote für Kinder mit besonderen Förderbedarfen.
HIER mehr zu diesen drei Punkten nachlesen.
Im Grundlagenpapier des Ad-hoc-Ausschusses „Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“ werden die essenziellen, offenen Fragestellungen zur Thematik dargestellt. Hierdurch soll eine mögliche Klärung der Sachverhalte vorgenommen und weitere Perspektiven entwickelt werden.
Zur Sprache kommt die Perspektive der Kommunen als auch die der freien Träger in Bezug auf die noch offenen Fragen und die noch zu regelnden relevante Sachverhalte. Adressiert wird es an die Staatsregierung, stellvertretend an die beiden damit befassten Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie für Unterricht und Kultus (StMUK).
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. ist im Ad-hoc-Ausschuss vertreten und arbeitete intensiv an den Fragen mit. Von Seiten des Verbands wurde dabei die Bedeutung bzw. die möglichen Konsequenzen für Horte konsequent hervorgehoben.
OFFENE FRAGEN SIND:
-> Umgang mit im Bundesgesetz vorgegebenen 20 Schließtagen im Bereich der Grundschulkindbetreuung.
-> Wie wird ab 2026 mit Bestandskindern umgegangen?
-> Ein Hemmnis im Ausbau bedeutet die zu enge Fertigstellungsfrist des Bundes-Förderprogramms, die bis 31. Dezember 2027 läuft.
-> Bedeutende Schranken für Träger sind auch ein zu enger Finanzierungsrahmen und Personalmangel.
-> Wie kann bei unterschiedlichen Qualifikationsniveaus Inklusion konsequent umgesetzt werden? Wie erhält Kinderschutz seine Beachtung auf gleichem Niveau und wird die Entwicklung der Pädagogik für Grundschulkinder vorangetrieben?
Download „Landesförderprogramm Ganztagsausbau" Dezember 2022 für die Betreuung von Grundschulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren in Bayern.
FEBRUAR/MÄRZ 2026 - Ab Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind. FAQ StMUK HIER
HINWEIS zur Dokumentation der Fehltage: Als Fehltag zählt auch, wenn die Mindestbuchungszeit am Tag der Besuchs- und Sprachförderpflicht nicht erreicht wurde. Der Grund des Fehlens ist unerheblich und wird nicht dokumentiert. Die Schließtage der Kita werden nicht in die Fehlzeiten gerechnet. Für eine Meldung ab dem 31. Fehltag steht ein Formular zur Verfügung. Alle für Kitas relevanten Formulare sind im KibiG.web zu finden.
JANUAR 2026 - bis spätestens 31. Januar 2026 müssen Kitas in Bayern die Bescheinigung, dass kein erhöhter Sprachförderbedarf besteht ausstellen. FAQ StMUK HIER
OKTOBER 2025 - Verband bei Austauschrunde Verbände mit StMAS und StMUK HIER abrufen
JUNI 2025 - Hinweise und FAQ StMAS + StMUK HIER abrufen
APRIL 2025 - Dokumente und weitere Informationen HIER abrufen
FEBRUAR 2025 - Weitere Vollzugshinweise HIER abrufen
JANUAR 2025 - Die Neuerungen für Kitas zum 1. Januar 2025 sind durch den Verband HIER zusammengefasst.
12. Dezember 2024 - Amtliches Ministerielles Schreiben AMS des StMAS zur Durchführung des neuen Gesetzes veröffentlicht.
29. November 2024 - Beschluss des Gesetzes zur Einführung von Sprachstandserhebungen durch den Bayerischen Landtag.
13. November 2024 - Zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Einführung von Sprachstandserhebungen im Bayerischen Landtag
26. September 2024 - Erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag
23. Juli 2024 - Das Bayerische Kabinett traf einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.
Positionspapier des Vorstands zu Gelingensfaktoren für Inklusion
Kinder erfahren Kindertageseinrichtungen als Ort, an dem sie in großer Vielfalt zusammenkommen, spielen und lernen können. Die Vielfalt zeigt sich in den unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und sozialen Hintergründen, ebenso wie daran, dass es Kinder mit und ohne Behinderung mit verschiedenen Begabungen sind. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) trat am 10. Juni 2021 in Kraft mit dem Ziel, eine individuelle Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.
Im Positionspapier wird der gesellschaftlicher Auftrag und die Bedeutung von Bildung, Erziehung und Betreuung benannt, ein systemischer Blick auf Behinderung geworfen, Inklusion als Prozess beschrieben und 14 Faktoren für das Gelingen von Inklusion identifiziert.
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
mail geschaeftsfuehrerin@kath-kita-bayern.de
fon 089 53 07 25 - 0
mobil 0160-98 70 11 77