APRIL 2025 - Weitere Informationen
Folgende Dokumente im Rahmen der Sprachstandserhebungen sind künftig über kibig.web abrufbar:
Anlage 1 - Bestätigung der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung nach Art. 15 Abs. 2 Satz 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Abgabe durch die Eltern bei der Sprengelgrundschule.
Erläuterung: Mit diesem Formular bestätigt die staatlich geförderte Kindertageseinrichtung im Sinne des Art. 15 Abs. 2 Satz 5 BayKiBiG, dass ein Kind, welchem eine Besuchs- und Sprachförderpflicht nach Art. 37 Abs. 3 Satz 4 oder Satz 6 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) auferlegt wurde, in die staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit einer Mindestbuchungszeit von über drei Stunden täglich aufgenommen wurde und in der oben genannten Kindertageseinrichtung ein integrierter Vorkurs Deutsch 240 zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse angeboten wird.
Anlage 2 - Begleitendes Informationsschreiben für Eltern
Erläuterung: Dieses richtet sich nur an die Erziehungsberechtigten, die von der zuständigen Sprengelgrundschule einen Bescheid erhalten haben und folglich von der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung die o. g. Bestätigung zur Abgabe bei der Grundschule bekommen. Das Informationsschreiben kann bei Bedarf zusammen mit der Bestätigung an die Erziehungsberechtigten ausgegeben werden.
Dieses Informationsschreiben ist für die Erziehungsberechtigten bestimmt und muss nicht an die Sprengelgrundschule weitergegeben werden. Es soll jedoch dabei unterstützen, dass die Eltern die Bestätigung schnellstmöglich bei ihrer Sprengelgrundschule abgeben.
FEBRUAR 2025 - Weitere Vollzugshinweise
-> Informationen für Kitas bzgl. des Vorgehens bei der Meldung
des Vorkurses Deutsch: Kitas melden die Vorkurs-Kinder namentlich an die zuständige Grundschule. Eine Einwilligungserklärung der Eltern ist wichtig. Ein Formular des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienbildun IFP für die Einwilligung ist hier abrufbar. Sofern Eltern die Einwilligung nicht erteilen, kann die Meldung nur anonymisiert erfolgen.
Anschließend meldet die Grundschule die Vorkurs-Kinder anonymisiert an das zuständige Schulamt.
-> Generelle Hinweise:
- Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sprachscreenings bei der Grundschule liegt und von dort organisiert werden muss.
- Bestimmte organisatorische Aufgaben wie etwa die Übernahme der Einladung an die Eltern, Datenabgleich o.ä. auf Bitten der Grundschule ist nicht die Aufgabe der Kindertageseinrichtungen und soll von Kitas nicht übernommen werden. Dies betrifft auch die Anfrage hinsichtlich der Nutzung von Kita-Räumlichkeiten. Die sachliche Zuständigkeit liegt bei den Grundschulen.
- Alle Kinder dieser Alterskohorte werden im vorletzten Jahr vor der Einschulung von der zuständigen Sprengelgrundschule zu einem Sprachscreening an die Grundschule eingeladen. Zuständig ist die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und in der die Schulpflicht voraussichtlich zu erfüllen
- Eingeladen werden alle Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Teilnahme am Sprachscreening gilt
In beiden Fällen müssen die Eltern die Erklärung im Original an die Grundschule übermitteln.
Hinsichtlich Kindern, bei denen Sismik und Seldak nicht angewendet wird (z.B. Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder Behinderung) gilt: Diese erhalten diese Erklärung nicht. Laut Gesetz ist die Teilnahme am Sprachscreening grundsätzlich vorgesehen.
Um aber nicht am Screening teilzunehmen, werden Eltern gebeten, sich rechtzeitig mit der Sprengelgrundschule in Verbindung zu setzen. Hingewiesen wird zudem darauf, dass es hilfreich für Eltern ist, wenn sie entsprechende Eingliederungsbescheide, Atteste und Gutachten vorlegen können.
JANUAR 2025 - Die Neuerungen für Kitas zum 1. Januar 2025 sind durch den Verband HIER zusammengefasst.
12. Dezember 2024 - Amtliches Ministerielles Schreiben AMS des StMAS zur Durchführung des neuen Gesetzes veröffentlicht.
29. November 2024 - Beschluss des Gesetzes zur Einführung von Sprachstandserhebungen durch den Bayerischen Landtag.
13. November 2024 - Zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Einführung von Sprachstandserhebungen im Bayerischen Landtag
26. September 2024 - Erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag
23. Juli 2024 - Das Bayerische Kabinett traf einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.
Einschätzung und Rückmeldung des Verbands 2024
12. November 2024 - Pressemitteilung
5. September 2024 - DOWNLOAD POSITION
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war an der Verbändeanhörung zum Thema Sprachstandserhebungen beteiligt und nahm dazu gemeinsam mit Landes-Caritasverband Bayern e.V. Stellung.
(Stand 5. September 2024)
Nach wie vor ist die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) in Bayern an vielen Stellen nicht klar. Es geht konkret um:
- Angebote in der Ferienzeit,
- Erweiterung des „Werkzeugkastens“,
- Angebote für Kinder mit besonderen Förderbedarfen.
HIER mehr zu diesen drei Punkten nachlesen.
MÄRZ 2025 - Information zum Ad-hoc-Ausschuss
„Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“
Im Grundlagenpapier des Ad-hoc-Ausschusses „Gelingende Ganztagsbildung in Bayern“ werden die essenziellen, offenen Fragestellungen zur Thematik dargestellt. Hierdurch soll eine mögliche Klärung der Sachverhalte vorgenommen und weitere Perspektiven entwickelt werden.
Zur Sprache kommt darin sowohl die Perspektive der Kommunen als auch die der freien Träger in Bezug auf die noch offenen Fragen und die noch zu regelnden relevante Sachverhalte. Adressiert wird es an die Staatsregierung, stellvertretend an die beiden damit befassten Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie für Unterricht und Kultus (StMUK).
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. ist im Ad-hoc-Ausschuss vertreten und arbeitete intensiv an den Fragen mit. Von Seiten des Verbands wurde dabei die Bedeutung bzw. die möglichen Konsequenzen für Horte konsequent hervorgehoben.
OFFENE FRAGEN SIND:
-> Umgang mit im Bundesgesetz vorgegebenen 20 Schließtagen im Bereich der Grundschulkindbetreuung. BayKiBiG-geförderte Einrichtungen haben laut Gesetz die Möglichkeit von bis zu 30 Schließtagen pro Jahr...
-> Wie wird ab 2026 mit Bestandskindernumgegangen? Bedeutet Rechtsanspruch, dass Kinder, die jetzt bereits einen Betreuungsplatz haben und dann in die dritten Klasse kommen, ihren Platz an die Kinder, die zum 1. August 2026 in
die 1. Klasse kommen, verlieren?
-> Ein Hemmnis im Ausbau bedeutet die zu enge Fertigstellungsfrist des Bundes-Förderprogramms, die bis 31. Dezember 2027 läuft. Wer soll das schaffen? Eine vollständige bauliche Fertigstellung ...
-> Bedeutende Schranken für Träger sind auch ein zu enger Finanzierungsrahmen und Personalmangel.
-> Wie kann bei unterschiedlichen Qualifikationsniveaus Inklusion konsequent umgesetzt werden? Wie erhält Kinderschutz seine Beachtung auf gleichem Niveau und wird die Entwicklung der Pädagogik für Grundschulkinder vorangetrieben?
Starke Argumente für starke Kitas: Kitas als Bildungseinrichtungen stärken durch
Starke Argumente für starke Kitas: Inklusion umsetzen, fördern, ausbauen durch
Starke Argumente für starke Kitas: Schließung der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Betriebskostenförderung
Bezugnehmend auf die Handlungsempfehlung 8 der Arbeitsgruppe Kita 2050 im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern:
Starke Argumente für starke Kitas:
Es sind bei weitem noch nicht alle Mittel ausgeschöpft, Fach- und Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kita und darüber hinaus für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und zu binden.
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
mail geschaeftsfuehrerin@kath-kita-bayern.de
fon 089 53 07 25 - 0
mobil 0160-98 70 11 77