2026 - Juni - Elterninfo
26. Juni 2026 - Die Landesarbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege (LAG ÖF) und das StMAS informieren in einer ELTERNINFO über die Zusammenhänge zu Elternbeiträgen im Rahmen der BayKiBiG-Reform.
Hinweis zur LAG ÖF: In dieser Landesarbeitsgemeinschaft ist die öffentliche und freie Wohlfahrtspflege in Bayern vernetzt. Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. gehört dazu. Hier ist der Großteil der Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten.
2026 - Juni - Gesetzentwurf BayKiBiG
Am 11. Juni 2026 gab es im Rahmen der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses der Bayerischen Landtags eine Expertenanhörung zum Entwurf des neuen BayKiBiG. Verbandsgeschäftsführerin Dr. Alexa Glawogger-Feucht vertrat die Positionen des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V.
Zusammenfassende Hinweise des Verbands zum BayKiBiG-Gesetzentwurf (Stand 8.6.2026)
Die zweite Lesung und der Beschluss des neuen Gesetzes ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu erwarten. Das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

2026 - April - Gesetzentwurf BayKiBiG
Nach der Verbändeanhörung billigte der Bayerische Ministerrat am 28. April 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG. Der Gesetzentwurf wird nun in einem nächsten Schritt an den Landtag weitergeleitet. Das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Pressemitteilung StMAS, 28. April 2026 - BayKiBiG-Reform: Weg frei für endgültigen parlamentarischen Gesetzesbeschluss
Pressemitteilung Verband kath. Kitas Bayern, 30. April 2026 - BayKiBiG_Reform muss Qualitätsentwicklung in den Blick nehmen

2026 - März/April - Verbändeanhörung zur BayKiBiG Reform
Derzeit läuft noch bis 17. April 2026 die Verbändeanhörung zur BayKiBiG Reform. Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert. Dafür läuft momentan ein vielfältiger Austausch zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs u.a. mit den Verbandsmitgliedern und innerhalb diverser Gremien der Verbände in Bayern.
Übersicht - BayKiBiG Reform
Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war durch die Mitgliedschaft im Bündnis für frühkindliche Bildung Bayern, Teilnahme an Anhörungen im Landtag, Kontakte und Hintergrundgespräche in die Schritte zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes BayKiBiG einbezogen.
Im Folgenden eine Übersicht der Hauptschritte zur Reform und dazu ein Schaubild zum DOWNLOAD.
Weg BayKiBiG REFORM 2019 bis Anfang 2026
2026 März - Vorlage Gesetzentwurf BayKiBiG Reform

Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
Der bayerische Ministerrat beschloss am 10. März 2026 den Regierungsentwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Im Rahmen der Verbändeanhörung beteiligt die Staatsregierung nun die Interessenvertretungen in der Kita-Landschaft, wie Träger und Kommunen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf erneut im Ministerrat behandelt, bevor er dem Bayerischen Landtag zugeleitet wird.
Inhalte Gesetzentwurf (Auszüge) lt. Bericht aus der Kabinettsitzung 10. März 2026:
- Für das Jahr 2026 wurde der Qualitätsbonus, der weiterhin als allein vom Freistaat finanzierter Zuschuss ausgestaltet wird, von knapp 80 € auf rund 268 € pro Kind erhöht…Im Jahr 2027 werden hierfür rund 280 Mio. €, im Jahr 2028 ca. 526 Mio. € und ab dem Jahr 2029 knapp 535 Mio. € aufgewendet.
- Die Teamkräfte…werden mit einer dauerhaften staatlichen Finanzierung als feste Säule in den bayerischen Kitas gestärkt. Künftig wird die Teamkräfteförderung dauerhaft gesetzlich festgeschrieben. Dadurch fließen im Jahr 2027 ca. 284 Mio. € sowie ab 2028 ca. 400 Mio. € an die Träger. Dies schafft Planungssicherheit.
- Die gesamte Antragstellung für die Fördermittel erfolgt vollständig digital.
- Einführung einer Funktionsstellenpauschale: Sie trägt zur Entbürokratisierung im Bereich der Sprach-Kitas, zur Verstetigung der Pädagogischen Qualitätsbegleitung und zur Stärkung der digitalen Bildung in Kindertageseinrichtungen bei. Für jede Einrichtung wird den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Pauschale gewährt. Hierfür werden Mittel von rund 29,4 Mio. € jährlich eingesetzt.
2026 Februar - Offene Punkte der BayKiBiG Reform

Nach Ansicht des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. sind Anfang 2026 noch offen:
- Die ausgewiesenen Gesamtsummen, die ab 2026 bis 2030 für Kitas jeweils zu Verfügung stehen.
- Die Höhe des Qualitätsbonus zumindest für die Jahre 2026 und 2027, um Sicherheit für die Haushaltsplanung zu haben.
- Planungen zum weiteren Verlauf der 100 Euro Elternbeitragszuschuss.
- Art und Weise der gesetzlichen Verankerung der Teamkräfte.
- Weitere Änderungspunkte im BayKiBiG
2025 Ende November - Bericht StMAS zur BayKibiG Reform

Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag am 27. November 2025 - Bericht des StMAS zur Bay KiBiG Reform.
Informationen zur Grundfinanzierung
Im Hinblick auf die Anhebung der Grundfinanzierung wurde bekräftigt, dass für Kitas im kommenden Jahr 280 Millionen Euro mehr über den Qualitätsbonus ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine rein staatliche Leistung. Der eigentliche Wert des Qualitätsbonus (2026,2027) wurde nicht genannt.
Gesetzentwurf BayKiBiG
Parallel zur finanziellen Entlastung wird weiterhin am Gesetzesentwurf BayKiBiG gearbeitet. 2026 kommt dazu eine Verbändeanhörung. Ziel der Novelle ist 1. Januar 2027. Genannt wurden im Zusammenhang mit der Reform weiterhin die gesetzliche Verankerung der Teamkräfte, die bislang über Bundesmittel gefördert werden.
2025 Mitte November - Ankündigung Bayerische Staatsregierung gesamtes Familiengeld für Kita-Grundfinanzierung

11. November 2025 - Die Bayerische Staatsregierung kündigt an, dass die freiwerdenden Mittel aus dem Familiengeld in die Kita-Grundfinanzierung fließen.
- Da 2026 und 2027 noch Mittel über das Familiengeld gebunden sind, wird der Betrag stufenweise bis 2028 stufenweise erhöht, so dass bis 2030 etwa 3 Mrd. Euro mehr in die Kita-Infrastruktur investiert werden.
- Es wird bekannt, dass die rein staatliche Erhöhung über den Qualitätsbonus mit dem ersten Abschlag am 15. Februar 2026 erfolgen wird. Da 2026 noch rund 600 Mio. Euro über das Familiengeld gebunden sind, stehen 200 Mio. Euro für Kitas zur Verfügung und 80 Mio. Euro werden zudem aus dem Jahr 2027 für 2026 vorgezogen.
- Ein weiterer Schritt der Erhöhung erfolgt 2027 (vorbehaltlich). Voraussichtlich stehen 2028 die vollen Mittel aus dem Familiengeld für die Kitas zur Verfügung.
2025 Juli - Beschluss der Reform durch Bayer. Ministerat und Bekanntgabe durch den Ministerpräsidenten

29. Juli 2025 - Verkündung der Eckpunkte für die BayKiBiG Reform:
- Verstetigung der Teamkräfteförderung durch Übernahme der betreffenden Regelungen in das BayKiBiG und damit ab 2029 die Förderung auf einen Endausbau auf 15.000 Teamkräfte.
- Entbürokratisierung und Vereinfachung der bisherigen Finanzierungssystematik
DOWNLOAD VERBANDSINFORMATION zu den Eckpunkten:
Info September 2025
Info Juli 2025
Wortlaut Eckpunktepapier
2024 November - Landtagsbeschluss: Umwidmung Familiengeld zugunsten Kindertagesbetreuung

12. November 2024 - Beschluß des Bayerischen Landtags, dass durch die Abschaffung des Familiengeldes freiwerdende Mittel 50:50 in das sog. Kinderstartgeld und die institutionelle Kindertagesbetreuung fallen sollen.
In einer Anhörung begrüßt der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. den Ansatz, dass die freiwerdenden Mittel der Kindertagesbetreuung zu Gute kommen.
2024 Juli - Verbändeanhörung im Bayerischen Landtag
4. Juli 2024 - Verbändeanhörung im Bayerischen Landtag
- Vertreter:innen der Freien Wohlfahrt Bayern und der Kommunen sowie weiterer Verbände betonten einstimmitg die Notwendigkeit der Anhebung des Basiswerts auf rund 90 Prozent.
- Betont wurde, dass mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr im System fehlt.
DOWNLOAD
Information Verband zur Anhörung Bayer. Landtag
2023 Oktober - Bayerischer Koalitionsvertrag
26. Oktober 2023 - Im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern beziehen sich folgende Ausführungen auf Kinder bzw. Kitas:
- Bayern wird als Bildungsland beschrieben
- "beste Bildung und Betreuung für die Kinder" - Seite 2
- Weiterentwicklung des bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes - Seite 5
- werden mehr Team- und Assistenzkräfte angekündigt - Seite 5
DOWNLOAD
Presseinformation des Verbands zum Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag
2023 Juli - "Kindergipfel" des Bayerischen Ministerpräsidenten

Am 3. Juli 2023 lud der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu einem "Kindergipfel"
- Vertreter:innen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, kommunale Spitzenverbände, pädagogisches Personal, Elternvertreter:innen waren geladen
- Es erfolgte die Ankündigung die Teamkräfte von 6.000 auf 12.000 Personen zu verdoppeln.
- Der Vorsitzende des Verbands Prälat Bernhard Piendl betonte, es gelte Schritte zur Finanzierung im Rahmen der Handlungsempfehlungen des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern umzusetzen.
2021 September - Handlungsempfehlungen des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern
Die Handlungsempfehlungen entstanden aus Analysen der Facharbeitsgruppen "Kita 2050" und "Fachkräfte" - vgl. auch HIER
Empfohlen wurden:
- Schließung der Finanzierungslücke
- deutliche Anhebung des Basiswerts (90 Prozent Basisfinanzierung für Kitas für eine solide Grundfinanzierung)
2019 - Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern
Zum Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern gehören Vertreter:innen u.a. der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften.
Ziel: Beschreibung der aktuellen Situation der Kitas, Verbesserung der Finanzierung und die Fachkräftesituation in den Blick nehmen.

2023 - 2025 Änderungen in und Info zu BayKiBiG und AVBayKiBiG

2024 - Gründung Landeselternbeirat Bayern
Geschäftsführung
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
mail geschaeftsfuehrerin@kath-kita-bayern.de
fon 089 53 07 25 - 0
mobil 0160-98 70 11 77














