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  • Offene Punkte der BayKiBiG Reform

    Nach Ansicht des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. sind Anfang 2026 noch offen:  

    • Die ausgewiesenen Gesamtsummen, die ab 2026 bis 2030 für Kitas jeweils zu Verfügung stehen.
    • Die Höhe des Qualitätsbonus zumindest für die Jahre 2026 und 2027, um Sicherheit für die Haushaltsplanung zu haben.
    • Planungen zum weiteren Verlauf der 100 Euro Elternbeitragszuschuss.
    • Art und Weise der gesetzlichen Verankerung der Teamkräfte.
    • Weitere Änderungspunkte im BayKiBiG
    • Copyright Verband kath. Kitas Bayern
  • Übersicht - BayKiBiG Reform

    Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war durch die Mitgliedschaft im Bündnis für frühkindliche Bildung Bayern, Teilnahme an Anhörungen im Landtag, Kontakte und Hintergrundgespräche in die Schritte zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes BayKiBiG einbezogen. 

    Im Folgenden eine Übersicht der Hauptschritte zur Reform und dazu ein Schaubild zum DOWNLOAD.  

Weg BayKiBiG REFORM 2019 bis 2025

    • Bild Bernd Wachtmeister /pixelio.de
  • Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag am 27. November 2025 - Bericht des StMAS zur Bay KiBiG Reform. 

    Informationen zur Grundfinanzierung

    Im Hinblick auf die Anhebung der Grundfinanzierung wurde bekräftigt, dass für Kitas im kommenden Jahr 280 Millionen Euro mehr über den Qualitätsbonus ausgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine rein staatliche Leistung. Der eigentliche Wert des Qualitätsbonus (2026,2027) wurde nicht genannt.

    Gesetzentwurf BayKiBiG 

    Parallel zur finanziellen Entlastung wird weiterhin am Gesetzesentwurf BayKiBiG gearbeitet. 2026 kommt dazu eine Verbändeanhörung. Ziel der Novelle ist 1. Januar 2027. Genannt wurden im Zusammenhang mit der Reform weiterhin die gesetzliche Verankerung der Teamkräfte, die bislang über Bundesmittel gefördert werden. 

    • Bild Bernd Wachtmeister /pixelio.de
  • 11. November 2025 - Die Bayerische Staatsregierung kündigt an, dass die freiwerdenden Mittel aus dem Familiengeld in die Kita-Grundfinanzierung fließen. 

    - Da 2026 und 2027 noch Mittel über das Familiengeld gebunden sind, wird der Betrag stufenweise bis 2028 stufenweise erhöht, so dass bis 2030 etwa 3 Mrd. Euro mehr in die Kita-Infrastruktur investiert werden. 

    - Es wird bekannt, dass die rein staatliche Erhöhung über den Qualitätsbonus mit dem ersten Abschlag am 15. Februar 2026 erfolgen wird. Da 2026 noch rund 600 Mio. Euro über das Familiengeld gebunden sind, stehen 200 Mio. Euro für Kitas zur Verfügung und 80 Mio. Euro werden zudem aus dem Jahr 2027 für 2026 vorgezogen. 

    - Ein weiterer Schritt der Erhöhung erfolgt 2027 (vorbehaltlich). Voraussichtlich stehen 2028 die vollen Mittel aus dem Familiengeld für die Kitas zur Verfügung. 

    • Verordnung zur Änderung der AVBayKiBiG in Kraft getreten 15. August 2024
      Foto: Bernd Wachtmeister pixelio.de
  • 29. Juli 2025 - Verkündung der Eckpunkte für die BayKiBiG Reform: 
    - Verstetigung der Teamkräfteförderung durch Übernahme der betreffenden Regelungen in das BayKiBiG und damit ab 2029 die Förderung auf einen Endausbau auf 15.000 Teamkräfte.
    -  Entbürokratisierung und Vereinfachung der bisherigen Finanzierungssystematik 

    DOWNLOAD VERBANDSINFORMATION zu den Eckpunkten:
    Info September 2025 
    Info Juli 2025
    Wortlaut Eckpunktepapier
     

    • Verordnung zur Änderung der AVBayKiBiG in Kraft getreten 15. August 2024
      Foto: Bernd Wachtmeister pixelio.de
  • 12. November 2024 - Beschluß des Bayerischen Landtags, dass durch die Abschaffung des Familiengeldes freiwerdende Mittel 50:50 in das sog. Kinderstartgeld und die institutionelle Kindertagesbetreuung fallen sollen. 

    In einer Anhörung begrüßt der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. den Ansatz, dass die freiwerdenden Mittel der Kindertagesbetreuung zu Gute kommen. 

     

     

    • Info BayKiBiG §6 - Allgemeinverfügung
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  • 4. Juli 2024 - Verbändeanhörung im Bayerischen Landtag 

    - Vertreter:innen der Freien Wohlfahrt Bayern und der Kommunen sowie weiterer Verbände betonten einstimmitg die Notwendigkeit der Anhebung des Basiswerts auf rund 90 Prozent. 

    - Betont wurde, dass mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr im System fehlt. 

    DOWNLOAD
    Information Verband zur Anhörung Bayer. Landtag 

    • Juni 2023 Änderungen AVBayKiBiG
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  • 26. Oktober 2023 -  Im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern beziehen sich folgende Ausführungen auf Kinder bzw. Kitas: 

    - Bayern wird als Bildungsland beschrieben

    - "beste Bildung und Betreuung für die Kinder" - Seite 2 

    - Weiterentwicklung des bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes - Seite 5

    - werden mehr Team- und Assistenzkräfte angekündigt - Seite 5 
     

    DOWNLOAD
    Presseinformation des Verbands zum Koalitionsvertrag
    Koalitionsvertrag  

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  • Am 3. Juli 2023 lud der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu einem "Kindergipfel" 

    - Vertreter:innen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, kommunale Spitzenverbände, pädagogisches Personal, Elternvertreter:innen waren geladen

    - Es erfolgte die Ankündigung die Teamkräfte von 6.000 auf 12.000 Personen zu verdoppeln. 

    - Der Vorsitzende des Verbands Prälat Bernhard Piendl betonte, es gelte Schritte zur Finanzierung im Rahmen der Handlungsempfehlungen des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern umzusetzen. 
     

    • Neufassung AVBayKiBiG §17 Abs.3
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  • Die Handlungsempfehlungen entstanden aus Analysen der Facharbeitsgruppen "Kita 2050" und "Fachkräfte" - vgl. auch HIER 

    Empfohlen wurden: 

    - Schließung der Finanzierungslücke 
    - deutliche Anhebung des Basiswerts (90 Prozent Basisfinanzierung für Kitas für eine solide Grundfinanzierung) 

     

     

    • Änderung AVBayKiBiG Wortlaut §7 Abs.3 Satz 5 und 6
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  • Zum Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern gehören Vertreter:innen u.a. der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften. 

    Ziel: Beschreibung der aktuellen Situation der Kitas, Verbesserung der Finanzierung und die Fachkräftesituation in den Blick nehmen.

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  • 2023 - 2025 Änderungen in und Info zu BayKiBiG und AVBayKiBiG