5. Mai 2025 - Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der am 5. Mai 2025 von CDU, CSU und SPD unterzeichnet wurde, steht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Der Vertrag setzt auf die Fortführung der Reformen des KJSG, um die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Jugendhilfe strukturell zu stärken, was die Situation junger Menschen mit Behinderung verbessern soll.
27. November 2024 - In den Grundzügen entspricht der Regierungsentwurf des IKJHG vom 27. November 2024 dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vom 16. September 2024. Der Entwurf enthält jedoch einige und teils wesentliche Änderungen in Bezug auf einzelne Paragrafen bzw. Regelungen/Regelungsbereiche.
16. September 2024 - Vorlage eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
mit dem Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)
Stufe 1
2021 Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes mit inklusiven Zielsetzung, Schnittstellenbearbeitung und einer Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Einzelnormen sowie Start eines Beteiligungsprozesses.
Stufe 2
2024 Einsatz von Verfahrenslotsen in Jugendämtern.
Stufe 3
Gesetzgebungsverfahren,
Bekanntgabe des konkretisierenden Gesetzes,
Umsetzung der vollen inklusiven Lösung mit „Hilfen aus einer Hand“.
§ 45 Abs. (2) 4 des SGB VIII regelt ein verbindliches Kinderschutzkonzept, das alle Formen von Gewalt umfasst, als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Einrichtungen sind verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.
Träger sind künftig verpflichtet, eine nachvollziehbare Dokumentation vorzuhalten. Diese soll sich auf räumliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen beziehen.
Dr. Alexa Glawogger-Feucht
Geschäftsführerin
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