• Modellversuch KiPrax

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  • Ausweitung KiPrax

    Künftig werden auch Teilnehmende am Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ für die Bonuszahlung mit einer pauschalen Anrechnung von fünf Wochenstunden berücksichtigt. 

    Die Teilnehmenden am Schulversuch werden dabei mit den Praktikumsstellen im SEJ zusammengefasst, sodass insgesamt nur maximal fünf Wochenstunden berücksichtigt werden können. 

    Zu dem Schul-versuch, der voraussichtlich zum Schuljahr 2025/2026 starten wird, folgen zu gegebener Zeit noch ausführliche Informationen (vgl. 556 Newsletter StMAS)

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  • Vertrag Durchführung integrierte Praxisanteile

    Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Vertrag über die Durchführung der integrierten Praxisanteile mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Berufsfachschule für Kinderpflege. 

    Eine Ausbildung im Rahmen des Schulversuchs „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und einen Vertrag mit einem geeigneten Träger einer kooperierenden sozial-pädagogischen Einrichtung abgeschlossen hat. 

    Die Vertragsgestaltung obliegt grundsätzlich den Vertragspartnern, wobei sich diese am vom Staatsministerium vorgegebenen Mustervertrag orientieren kann.

    DOWNLOAD KiPrax - Anlage 1 Muster Kooperationsvereinbarung
    DOWNLOAD KiPrax - Anlage 2 Mustervertrag

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  • Vergütung integrierte Praxisanteile

    Immanenter Bestandteil des Schulversuchs KiPrax ist eine Vergütung der integrierten Praxisanteile. Der Träger der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung zahlt der Schülerin/dem Schüler in Ausbildung eine Vergütung. 

    Das Bayerische Kultusministerium empfiehlt, sich an den Vergütungsrichtlinien des Sozialpädagogischen Einführungsjahrs (SEJ) zu orientieren.

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  • Refinanzierung über den Personalbonus

    Zur Unterstützung bei der Refinanzierung der Kosten für die Vergütung hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) folgende Regelung im Rahmen der verlängerten Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz festgelegt: 

    Ab dem Jahr 2025 kann der Personalbonus auch im Rahmen des Schulversuchs „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)“ gewährt werden.

    Unter 4.1 Satz 4 ist dort geregelt: „Für die Besetzung von Praktikumsstellen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr und Teilnehmende am Schulversuch Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax) werden pro Monat insgesamt pauschal fünf Wochenstunden berücksichtigt“.

    DOWNLOAD KiPrax - Richtlinie Personalbonus

     

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