Mit Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt vom 20. Januar 2022 ist die "Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung" veröffentlicht worden. Nicht zuletzt durch unsere beharrliche Intervention werden nun endlich auch einzelne Kita-Träger und Träger von SVEs als Zuwendungsempfänger anerkannt.
Die Änderungen der Richtlinie treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Sofern eine Kita bereits PCR-Pool-Tests in Eigeninitiative durchführt, können Zuwendungen rückwirkend ab 1. Januar 2022 beantragt werden. In diesem Falle besteht kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Weitere Informationen
- Die Richtlinie ist hier abrufbar.
- Antragsformular für Träger
- Flyer des Robert-Koch-Institutes "Kinder schützen und Betreuung sichern – wie werden PCR-Pool-Tests auf Corona (SARS-CoV-2) mit der Lolli-Methode in Kitas und Grundschulen organisiert?" > Informationsflyer des RKI hier abrufbar
- FAQ und weitere Informationen des StMAS zur Organisation der Durchführung von PCR-Testungen > abrufbar hier.