Der Verband der Deutschen Diözesen (VDD) hat mit der GEMA einen neuen Rahmenvertrag zur Nutzung geschützter Werke außerhalb der Liturgie geschlossen. Dieser gilt rückwirkend zum 01.01.2018. Gemäß der neuen Vereinbarung wird bei den Veranstaltungen unterschieden in
- nicht meldepflichtige und pauschal abgegoltene Veranstaltungen
- meldepflichtige Veranstaltungen, die über den Pauschalvertrag abgegolten sind
- meldepflichtige Veranstaltungen, die nicht über den Pauschalvertrag abgegolten sind und daher separat zu vergüten sind
Daneben besteht weiterhin der Vertrag für die Werke in der Liturgie.
DOWNLOAD
Das aktualisierte Merkblatt zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern (GEMA) und der aktualisierte Fragebogen zu Musiknutzungen bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden (VDD, GEMA) können hier heruntergeladen werden:
Die Vereinbarung zum Vervielfältigen bzw. Kopieren von Noten und Liedtexten. Hier gelten die bestehenden Regeln weiterhin:
- Merkblatt über die Vervielfältigung von Liedblättern und Noten
- Newsletter des StMAS über den Pauschalvertrag
Pressemitteilung:
GEMA und katholische Kirche einigen sich auf pauschale Lizenzzahlung