Kita-Qualitätsgesetz

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Bundesrat stimmt KiTa-Qualitätsgesetz zu – rasche Umsetzung in Bayern gefordert

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. begrüßt, dass am 16. Dezember 2022 auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zugestimmt hat.

Jetzt geht es für den Verband um eine rasche Umsetzung in Bayern, weil zahlreiche katholische Träger dringend auf ein Signal warten, dass sie mit Mitteln aus dem 2. KiTa-Qualitätsgesetz rechnen können. Der Verband schlägt weiterführende Maßnahmen vor, damit Kitas die Zuschussmöglichkeiten aus dem KiTa-Qualitätsgesetz gut nutzen können. Weitere Informationen HIER
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Zweite Förderrunde 

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern begrüßt, dass das 2018 verabschiedete und Anfang 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) fortgeschrieben werden soll.

Nach Angabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollen für die nächsten beiden Jahre für alle 16 Bundesländer insgesamt vier Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Entwicklung, die durch das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ angestoßen wurde, soll fortgeführt werden. Als Entscheidungsgrundlage dienen die durch Monitoring und Evaluation gewonnenen Ergebnisse. Wichtiges Ziel ist es weiterhin, die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen sowie der Tagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede anzugleichen. Ein klarer Fokus wird auf die Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gesehen.

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. schlägt weiterführende Maßnahmen vor, damit Kitas die Zuschussmöglichkeiten aus dem Gute-Kita-Gesetz gut nutzen können:

  • Nutzen nicht durch Bürokratie aushebeln!
  • Auch für kleinere Einrichtungen!
  • Anleitung für Berufseinsteiger unterstützen!

Weitere Informationen in Ausgabe 2/2022 ImpulsKita Seite 19
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"Gute-Kita-Gesetz" in Bayern

Aus dem Fördertopf des Bundes zum Gute-Kita-Gesetz floßen im Zeitraum 2019 bis 2022 insgesamt ca. 860 Millionen Euro in die bayerische Staatskasse. Nach dem Willen des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. sollten die Fördermittel in Bayern ausschließlich für die Qualitätsentwicklung in Kitas eingesetzt werden. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, einen Großteil der Mittel in die Finanzierung der Elternbeitragsentlastung, eines Leitungs- und Verwaltungsbonus sowie in die Festanstellung von 2.000 Tagespflegepersonen fließen zu lassen. In den Jahren 2019/2020 wurden hierfür ca. 234 Millionen Euro vorgesehen.

Für die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021/2022 hat der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. Stellung genommen zu den Vorschlägen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) für einen Ergänzungsvertrag des Freistaates Bayern mit dem Bundesfamilienministerium.

Neben der Forderung der Refinanzierung und gesetzlichen Verankerung von Zeitkontingenten für die Leitungstätigkeit hatte sich der Verband für die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Träger, die Studierende in der Erzieherausbildung anstellen, von Zeitkontingenten für das Praxismentoring und eine zeitgemäße IT-Ausstattung in den Kindertageseinrichtungen ausgesprochen. „

Der Verband setzt sich u.a. ein für die

  • Verankerung der Familienhäuser als förderfähige  Einrichtungsform im Bayerischen Kinderbildungs-  und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
  • Refinanzierung von Zeitkontingenten für die Einrichtungsleitung
  • Gewährung von Fördermitteln für Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden

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"Gute-Kita-Gesetz" Anfang 2019 in Kraft getreten

Kritik am Gute-Kita-Gesetz: "Die vereinbarte Summe bleibt weit hinter dem zurück, was für eine bundesweite Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung nötig ist. Bei lediglich befristeter Mittelzusage des Bundes besteht darüber hinaus die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung eher zurückhaltend umgesetzt werden", so die damalige Geschäftsführerin Maria Magdalena Hellfritsch. Außerdem verzichte der Bund darauf, ein Sondervermögen einzurichten und will die Finanzierung stattdessen über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile regeln.

Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK): Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 19. Mai 2017 in Quedlinburg Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz beschlossen. Zu den Qualitätszielen zählen unter anderem starke Kitaleitungen, mehr Fachkräfte und eine weiter entwickelte Kindertagespflege. >mehr

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PRESSEMITTEILUNGEN DES VERBANDES ZUM KITA-QUALITÄTSGESETZ - GUTE-KITA-GESETZ

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