Kinderschutz und Prävention

Gelebter Kinderschutz in katholischen Kindertageseinrichtungen

197.000 Kinder werden in Bayern täglich in einer der rund 2.800 katholischen Kindertageseinrichtungen betreut. Eltern vertrauen Kindertageseinrichtungen gerne ihre Kinder an – zählen diese doch zu den Institutionen, denen sowohl von Eltern als auch von der Öffentlichkeit viel Vertrauen entgegen gebracht wird. Sie sind Orte, an denen Kinder gut aufgehoben sind und in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Wichtige Bildungsziele sind die Erlernung eines positiven Selbstwertgefühls, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Eine zentrale Aufgabe der rund 34.000 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen ist es deshalb, auf den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder vorrangig zu achten, sie vor Gefahren zu bewahren und Sorge zu tragen für ein gedeihliches Aufwachsen. Dazu gehört auch, sich mit potenziellen Gefahren von internen und externen Kindeswohlgefährdungen auseinanderzusetzen. Gefordert ist, den Blick auch immer wieder nach innen zu richten.

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Gesetzliche Grundlagen für eine gewaltfreie Erziehung

Konzepte, die konkret aufzeigen, wie Kinder vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden, sind verpflichtender Bestandteil jeder Einrichtungskonzeption. Es gilt die Pflicht für eine absolut gewaltfreie Erziehung § 1631 Abs. 2 BGB. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, heißt es weiter.

Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich festgeschriebenen Kinderschutzauftrag, der im Sozialgesetzbuch VIII in mehreren Paragraphen verankert ist.
§ 1 Abs. 3 regelt, dass Jugendhilfe Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll.
§ 8a SGB VIII sieht den Schutzauftrag bei Kindeswohl vor.
Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis, die eng daran gekoppelt ist, ob das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist.

Der Kinderschutz wird im Rückgriff auf das SGB VIII auch in Art. 9b der Bayerischen Kinderbildungsverordnung aufgegriffen. Demnach haben Träger sicher zu stellen, dass
- deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
- bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird,
- die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Zudem wird darauf hingewiesen,
- insbesondere Träger dafür Sorge zu tragen haben, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

Darüber hinaus sind auch die Kinderrechte wichtiger Bezugspunkt: Die Kinderrechtekonvention legt fest, dass bei allen Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Das Kindeswohl ist es, das die Basis für die Forderung nach eine Gleichbehandlung der Kinder unabhängig von beispielsweise nationaler und sozialer Herkunft bildet.
 

-> Stärkere Betonung der Verantwortung der Träger von Kindertageseinrichtungen durch § 45 Abs. 2 (2) SGB VIII

Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2022 sind Neuerungen eingeführt worden, die die Anforderungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen erhöhen und eng mit dem „Kinderschutz“ verbinden. Die Bedeutung des Kinderschutzes wird in Zukunft daher nochmals eine größere Rolle spielen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden werden gestärkt, zugleich wird die Verantwortlichkeit der Träger verdeutlicht.

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Christliches Menschenbild – jedes Kind ist wichtig

Diesen Ansatz setzen katholische Kindertageseinrichtungen um, da sie sich in ihrer täglichen Arbeit am christlichen Menschenbild orientieren und von ihm geprägt sind: Jedes Kind ist von Gott gewollt und hat eine unverlierbare von Gott geschenkte Menschenwürde. Ziel ist, dass die Kinder Grundhaltungen wie Glaube, Hoffnung, Liebe und Vertrauen – Urvertrauen – lernen, die wiederum fundamental sind für ein glückliches und erfülltes Leben.

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Schutzkonzepte

Bei den Schutzkonzepten geht es im Kern um ein

  • gemeinsames Verständnis von Grenzen,
  • um einen gemeinsamen Verhaltenskodex,
  • um ein Bewusstsein für Machtgefälle und
  • um Sprachfähigkeit.

    Mit der Erstellung der Konzepte werden gemeinsame Prozesse eröffnet und Räume geschaffen, in denen offen gesprochen werden kann. Das Konzept mit möglichst Vielen zu entwickeln und weiterzuentwickeln und nicht einfach den Einrichtungen vorzugeben ist daher von großer Bedeutung. Es kommt darauf an, das Konzept anschließend zu leben.

Blick nach innen und nach außen
Ein Schutzkonzept ermöglicht zugleich den Blick von außen auf das eigene System als auch den Blick nach innen mit gemeinsamer Reflexion der persönlichen Haltung und Einstellung, beispielsweise hinsichtlich eines fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhältnisses sowie Bewusstsein für das Machtgefälle.
Von Seiten des Personals ist besondere Empathie und Sensibilität notwendig, denn Beschwerden von Kindern sind nicht immer unmittelbar als solche erkennbar. Sie können etwa nonverbal geäußert werden oder sich durch Schreien oder Verweigerung bemerkbar machen. Im Rahmen des Konzepts wird hier auf die Bedeutung der Dialogkultur und Achtsamkeit verwiesen.

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Handreichungen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes

Da es für die detaillierte Konzeptionierung keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben gibt, haben die Fachberatungen der Caritas-Verbände sowie Ordinariate der bayerischen (Erz-)Diözesen Handreichungen erstellt, wie ein Schutzkonzept zu erarbeiten ist und welche Punkte verbindlich sein sollten. Diese dienen als Leitfaden, mit dem jede Einrichtung ihr eigenes Schutzkonzept entwickeln, anpassen und auf die Situation vor Ort abstimmen kann:

Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg

Miteinander achtsam leben - Prävention von sexualisierter Gewalt – Handreichung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Bamberg

Institutionelles Schutzkonzept für katholische Kindertageseinrichtungen in der Diözese Passau

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DOWNLOAD Materialsammlung Kinderschutz und Prävention (Stand Dez. 2022)