Kinder mit Fluchthintergrund in Kitas

Informationen zur Aufnahme von Kindern aus der Ukraine in die Kindertagesbetreuung

Scherenschnitt mit Kinderfiguren in den Farben der Ukraine

Brückenangebote für Flüchtlingskinder
Da es erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern wird, bis die ukrainischen Familien einen Aufenthaltstitel haben werden, wird seitens des StMAS darum gebeten  sogenannte „Brückenangebote“ einzurichten. Hier wird z.B. an Spielangebote für ukrainische Kinder und ihre Familien gedacht, die in Räumen der Kindertageseinrichtung im Anschluss an die reguläre Kindertagesbetreuung eingerichtet werden können. Leerstehende Räumlichkeiten könnten parallel zu den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen in diesem Sinne genutzt werden. Träger wenden sich bitte zunächst an die zuständige Aufsichtsbehörde. In Absprache mit der Kommune sollte es möglich sein, pragmatische Lösungen zu finden.

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder aus der Ukraine
Mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Bayern haben ukrainische Kinder nach § 24 SGB VIII ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Maßgeblich ist die Prognose, ob sich das Kind voraussichtlich längerfristig im Freistaat aufhält. Falls der Mindestanstellungsschlüssel oder die Fachkraftquote bei zusätzlicher Aufnahme von geflüchteten Kindern nicht eingehalten werden können, ist dies bis einschließlich August 2022 förderunschädlich. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat aufgrund höherer Gewalt die Rechtsfolgen ausgesetzt (AVBayKiBiG § 17 Abs. 4 S. 5). Träger sind gebeten, sich im Vorfeld an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

Das StMAS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fördermöglichkeiten über den Leitungs- und Verwaltungsbonus genutzt werden sollen, um Leitungen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten, die auch durch die Aufnahme von Kindern aus der Ukraine entstehen. Zu beachten ist, dass Kinder, die in die Kita aufgenommen werden, einen Masernimpfschutz benötigen. Bitte fordern Sie ein Angebot der Masernschutzimpfung bei den zuständigen Ämtern ein.
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IFP-Handreichung "Geflüchtete Kinder aus der Ukraine gut begleiten"

Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) erstellte zur Unterstützung der Praxis diese Handreichung zur Informationen für Fachkräfte und andere Engagierte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und niedrigschwelligen Angeboten der Kinderbetreuung“.
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Alternative frühkindliche Angebote vor dem Einstieg in die KiTa
Im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ entstanden niedrigschwellige Spiel- und Bildungsangebote, die Familien einer sehr heterogenen Zielgruppe den Zugang zum System der frühkindlichen Bildung nahebringen sollen.

Broschüre: Praxisimpulse aus dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“
Enthalten sind drei niedrigschwellige Spielangebote und Aktivitäten für Kinder und Familien in Bayern
•    Eine Kita-App informiert über die  örtliche Kindertagesbetreuung - Stadt Würzburg (Bayern)
•    Kita St. Elisabeth-Weiden: Mit allen Sinnen –  ein Garten als Ort der Begegnung  - Stadt Weiden (Bayern)
•    Zusammenarbeit mit Müttern und Kindern aus Gemeinschaftsunterkünften - Stadt Traunreut (Bayern)
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Publikation "Mit Kinder über Krieg sprechen. Was Kinder brauchen und Eltern wissen sollten"
Eine Initiative im Rahmen der Kooperation des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG)
der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mit dem Katholischen Militärbischofsamt (KMBA) Berlin
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Hilfetelefon
Als zentrale Erstanlaufstelle richtete die Freie Wohlfahrtspflege Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein Ukraine-Hilfetelefon ein, das täglich unter der Nummer 089 / 57793199 (Mo. bis Fr. 8 - 20 Uhr, Sa. und So. 10 - 14 Uhr) besetzt ist. Kontakt auch per Mail
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Bayerischer Erziehungsratgeber
Mit Kindern über schlimme Nachrichten sprechen - Linkliste
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