Hort und Schulkindbetreuung

Bildung, Erziehung und Betreuung von Schulkindern

NEU - NEU - NEU - ab Mitte Juni verfügbar
PRAXISREIHE Grundschulkinder - Teil 1 Mit Kindern Religion erspüren

weiteres Material HIER
_________________________________________________

Ausbau der Ganztagsbetreuung – aber nur mit Qualität!

Für den Verband katholischer Kindertagseinrichtungen Bayern e.V. ist, mit Blick auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder, die Sicherstellung eines hochwertigen Angebots der Bildung, Erziehung und Betreuung wichtig.

Forderungen zur Bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober 2023
Ausbau, aber nur mit Qualität durch:

• Einhaltung des Fachkräftegebots

• Inklusion von Schulkindern mit (drohender) Behinderung

• Refinanzierte Zeitkontingente für die Sozialraumvernetzung

• Investitionen in Fort- und Weiterbildung

• Gestaltung eines ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsangebots mit Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten

• Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten

Mehr zu den Positionen des Verbands zur Landtagswahl 2023 HIER

_____________________________________________

Vorträge zur Kooperativen Ganztagsbildung - ConSozial 2022

Kooperative Ganztagsbildung - Alles unter einem Dach?!
Referentin: Tanja Buchmann
Verband kath. Kindertagesstätten Bayern e.V.
DOWNLOAD

Kooperative Ganztagsbildung der Caritas München
- am Beispiel der Ruth-Drexel-Grundschule, München
Referentinnen: Claudia Weiß + Miriam Schroll
Caritasverband Erzdiözese München und Freising e.V. 
DOWNLOAD

_____________________________________________

Gesetzliche Ausgangslage Bayern

Dezember 2022

Am 21. Dezember 2022 wurde das „Landesförderprogramm Ganztagsausbau" für die Betreuung von Grundschulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren in Bayern beschlossen. Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schaffen, garantiert der Freistaat eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten. Zu den bestehenden Fördermitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gewährt Bayern eine zusätzliche, unbürokratische Investitionskostenförderung als Pauschale pro Platz: 6.000 Euro in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte), 3.900 Euro in einer Kombieinrichtung (Kooperativer Ganztag) und 3.000 Euro in Angeboten unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung).

September 2022
Das Bayerische Sozialministerium gibt den Kommunen ein Förderversprechen für die Grundschulkinder im Alter von über sechs Jahren. Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis 2029 schaffen, garantiert der Freistaat Bayern eine finanzielle Unterstützung bei den Investionskosten.

____________________________________________

Gesetzliche Ausgangslage bundesweit

  • Die gesetzliche Ausgangslage ist durch das im Jahr 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz definiert.
  • Das Gesetz enthält die jahrgangsweise gestaffelte Einführung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027
  • Daraus folgt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle vier Jahrgangstufen der Grundschule zum Schuljahr 2029/2030

Wichtige Inhalte des Ganztagsförderungsgesetzes sind HIER zusammengestellt.

___________________________________________
Horte und Kindertageseinrichtungen, die Schulkinder betreuen (Art. 2 BayKiBiG)

- halten ein hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot vor,
- stehen für einen ganzheitlichen und partizipativen Ansatz mit individueller Förderung (Hausaufgabenbegleitung, Freizeitgestaltung, Projekte) und verlässlicher Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.

In Bayern laufen verschiedene Modelle im Ganztagsbereich nebeneinander (z.B. Offene oder Gebundene Ganztagesschule, Kooperativer Ganztag, Mittagsbetreuung). Um dieses Angebot sicherzustellen, läuft derzeit das Bayerische Hortprogramm. Anträge dazu können nach wie vor gestellt werden. Auch alle Angebote von Horten und Modellen des kooperativen Ganztags, welche die rechtlichen Bedingungen erfüllen, sind weiterhin förderfähig.

_____________________________________________

Mittagsbetreuung

Auch die Mittagsbetreuung kann in die Überlegungen zur Weiterentwciklung der Angebotsformen einbezogen werden. Sie soll zu den Ganztagsangeboten dazugehören. Nach letzten Einschätzungen (Herbst 2022) können Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet sein, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden.

Die Frage nach der Abdecktung eines fünften Wochentags und der Ferien stellt sich damit für alle Angebote unter Schulaufsicht in gleicher Weise.