Delegiertenversammlung

DELEGIERTENVERSAMMLUNG

Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Verbandsorgan des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern und findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind möglich.

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
1. den Delegierten der Mitglieder aus den jeweiligen (Erz-) Diözesen, wobei die Mitglieder aus jeder Diözese die Delegierten nach eigener Regelung wählen und entsenden. Als Maßgabe gelten ein Delegierter pro zehn Einrichtungen;
2. den Mitgliedern des Vorstands.
Die Mitglieder des Beirats können – soweit sie nicht dem Vorstand angehören – an der Mitgliederversammlung beratend teilnehmen.

Der Mitgliederversammlung obliegt
1. die Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des Vorstands und die Anhörung
2. die Entlastung des Vorstands
3. die Beratung und Entscheidung über Fragen der Verbandsarbeit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung
4. die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands, die keine Delegierten sein müssen
5. der Beschluss der Beitragsordnung
6. die Entscheidung über Satzungsänderungen
7. die Entscheidung über die Auflösung des Verbandes (vgl. § 12).

Flyer 2023 zum Delegiertenamt

Die nächste Delegiertenversammlung findet turnusgemäß am 23. November 2023 statt.

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