Wichtige Grundlagentexte

Zweites Vatikanisches Konzil (1962-1965)
Gravissimum ed
ucationis (GE, 28. Oktober 1965)

„Alle Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Standes und Alters, haben kraft ihrer Personenwürde das unveräußerliche Recht auf eine Erziehung, die ihrem Lebensziel, ihrer Veranlagung, dem Unterschied der Geschlechter Rechnung trägt, der heimischen kulturellen Überlieferung angepaßt und zugleich der brüderlichen Partnerschaft mit anderen Völkern geöffnet ist, um der wahren Einheit und dem Frieden auf Erden zu dienen.“ (Präambel GE)

Die Konzilaväter verweisen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 und auf das (europäische) Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1952, in denen das Recht der Kinder und Eltern niedergelegt ist. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kirche wird nicht mehr von den Rechten der Institution, sondern vom Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung und vom Elternrecht her entfaltet.

____________________________________________

Würzburger Synode (1971-1975)
Zur Erziehung des Kindes in den ersten sechs Lebensjahren (S. 525-528)

Bei den Überlegungen zur zweckmäßigen Gestaltung der Arbeit im Kindergarten muß beachtet werden, daß Kinder jener pädagogischen Förderung bedürfen, die ihrem Alter und ihrem individuellen Entwicklungsstand entspricht. Eine gute Voraussetzung dazu ist das Prinzip der Arbeit in altersgemischten Gruppen, das sowohl individuelle Zuwendung als auch soziale Integration ermöglicht. Auch die übrigen organisatorischen Regelungen (z.B. Öffnungszeit, tägliche Anwesenheit in der Einrichtung, Gruppenstärke) müssen den pädagogischen Erkenntnissen und Erfordernissen untergeordnet bleiben. [...] Da zur Zeit geeignete Plätze nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen, sollten in katholischen Kindergärten vorrangig jene Kinder berücksichtigt werden, die einer Förderung dringlich bedürfen.  MEHR

______________________________________________

Welt entdecken, Glauben leben. Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen (2008)
hrsg. vom Sekretatiat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009

Katholische Kindertageseinrichtungen verstehen sich als familienunterstützende Bildungseinrichtung und orientieren ihre Arbeit am Prinzip der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Sie sehen Eltern als Kooperationspartner und wollen deren Erziehungsverantwortung stärken. S. 11
Katholische Kindertageseinrichtungen sind als Bildungseinriochtungen Orte gelebten Glaubens und gestalten das Gemeindeleben vor Ort mit. S. 14
Katholische Kindertageseinrichtungen gestalten als Bildungseinrichtungen unsere Gesellschaft mit. Sie folgen einem integrativen Bildungsverstäündnis, das berechtigte Gesellschaftliche Erwartungen an das Bildungswesen mit der Orientierung der pädagogischen Arbeit an der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes verbindet. S. 15

_________________________________________________